Xclusive Car Styling e.K. · Stand: 16. Juni 2026
Der Besitzer überlässt dem Nutzer ein Kraftfahrzeug zur vorübergehenden Nutzung gemäß der jeweiligen Nutzungsvereinbarung. Diese AGB gelten für alle Nutzungsüberlassungen, auch an berechtigte Fahrer.
Der Besitzer stellt dem Nutzer ein technisch intaktes, verkehrssicheres Fahrzeug zur Verfügung. Bekannte Vorschäden werden bei Übergabe dokumentiert. Winterreifen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Das Fahrzeug ist mindestens im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang haftpflichtversichert. Darüber hinaus besteht für das Fahrzeug eine Teilkasko- sowie eine Vollkaskoversicherung. Im Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung in der Teilkaskoversicherung 300,00 € und in der Vollkaskoversicherung 1.000,00 €.
Der Nutzer hat das Fahrzeug bei Übergabe sorgfältig auf Schäden und Mängel zu überprüfen. Nicht dokumentierte Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, gelten diese Schäden als während der Nutzungszeit entstanden.
Es gilt der in der Nutzungsvereinbarung vereinbarte Preis. Ein Nutzungstag entspricht einem angebrochenen Kalendertag. Maßgeblich ist hierbei der Kalendertag der Übergabe bzw. Rückgabe des Fahrzeugs; jeder angefangene Kalendertag gilt als voller Nutzungstag.
Das Nutzungsentgelt ist spätestens bei Rückgabe fällig. Der Besitzer ist berechtigt, vor Übergabe eine angemessene Kaution sowie eine Vorauszahlung zu verlangen. Treibstoffkosten trägt der Nutzer.
Mehrere Nutzer haften für sämtliche Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gesamtschuldnerisch.
Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend, fachgerecht und unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften zu behandeln, für die Verkehrssicherheit zu sorgen und das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.
Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Nutzer sowie von den in der Nutzungsvereinbarung benannten berechtigten Fahrern geführt werden. Der Nutzer hat das Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.
Sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Fahrers.
Das Fahrzeug darf ausschließlich im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Eine Nutzung ist insbesondere unzulässig:
Eine Nutzung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedarf der vorherigen Zustimmung des Besitzers.
Für sämtliche während der Nutzungszeit begangenen Verkehrsverstöße, Ordnungswidrigkeiten, Buß- und Verwarnungsgelder haftet der Nutzer. Für die Bearbeitung behördlicher Anfragen (z. B. Blitzer, Halterermittlungen) wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € pro Vorgang erhoben. Weitergehende Kosten bleiben unberührt.
Das Rauchen ist in sämtlichen Fahrzeugen untersagt. Bei Verstoß wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 250,00 € erhoben. Weitergehende Reinigungskosten bleiben vorbehalten.
Das Mitführen von Tieren ist untersagt. Bei Tierhaaren oder daraus resultierender Verschmutzung können zusätzliche Reinigungskosten berechnet werden.
Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliches Ladungsgut ordnungsgemäß und gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu sichern.
Reparaturen während der Nutzungszeit dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Besitzers in Auftrag gegeben werden.
Schäden, Unfälle, Diebstahl oder sonstige Ereignisse sind dem Besitzer unverzüglich anzuzeigen. Bei Unfällen ist die Polizei hinzuzuziehen.
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort während der Geschäftszeiten zurückzugeben.
Normale Abnutzung ist mit dem Nutzungsentgelt abgegolten. Darüber hinausgehende Schäden oder Verschmutzungen gehen zu Lasten des Nutzers. Entstehende Rückhol- oder Folgekosten bei verspäteter oder unterlassener Rückgabe trägt der Nutzer.
Der Besitzer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Nutzer haftet unbeschränkt für alle Schäden, die er oder berechtigte Fahrer verursachen. Versicherungsleistungen werden auf den Anspruch des Besitzers angerechnet.
Für durch den Nutzer verursachte Nutzungsausfälle haftet dieser pauschal mit 25,00 € pro Tag, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Vereinbarung ist der Besitzer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Der Nutzer erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zur Vertragsabwicklung einverstanden. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder erforderlich ist.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Besitzers, insbesondere bei Kaufleuten.
1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 16. Juni 2026